Wie berichtet hat der Bundesgerichtshof am 14.07.2010 in Sachen Gaspreiserhöhung für Sonderkunden eine Grundsatzentscheidung im Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg getroffen, in dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die EWE ab dem 01.04.2007 verwandt hat, für unwirksam erklärt worden sind.
Das bedeutet, dass die Preisänderungsklauseln ab 01.04.2007 nicht zu einer wirksamen Erhöhung der Gaspreise führen konnten. Ab 01.04.2007 ist deshalb nur von demjenigen Preis auszugehen, der damals galt. Ab 01.04.2007 betrug der Arbeitspreis 4,11 Cent netto pro Kilowattstunde. Sollte in der Zwischenzeit von der EWE ein höherer Betrag für die Zeit ab 01.04.2007 eingezogen worden sein, können die Kunden diese Differenz zurückverlangen, egal ob sie zuvor Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Es lohnt sich also, den Anspruch geltend zu machen.
Wir und unsere Kooperationspartner haben hunderte positive Urteile zugunsten der Verbraucher bereits erwirkt. Neue Prozessverfahren gibt es kaum, weil die meisten Kunden ab Sommer 2011 Vergleiche mit der EWE schließen.
Allerdings müssen wir für etwaige Prozesse darauf hinweisen, dass nicht ganz absehbar ist, wie sich die Rechtsprechung weiter entwickelt. Es gibt bei den Gerichten Überlegungen, ob nicht der maßgebliche Arbeitspreis 4,51 Cent statt 4,11 Cent sein müsse. Wir halten das nicht für richtig, müssen jedoch auf das Risiko insoweit hinweisen.
Sie können den Rückforderungsbetrag nach der bisher geltenden Rechtsprechung berechnen, indem Sie für die Zeit vom 01.04.2008 bis 30.06.2009 (maßgeblicher Erhöhungszeitraum) Ihre verbrauchten Kilowattstunden mit folgenden Beträgen multiplizieren:
01.04.2008 - 31.07.2008 x 0,5 cent =
01.08.2008 - 31.01.2009 x 1,3 cent =
01.02.2009 - 31.03.2009 x 1,0 cent =
01.04.2009 - 30.06.2009 x 0,3 cent =
Zur Summe müssen Sie 19 % Umsatzsteuer hinzurechnen, dann haben Sie Ihren Rückforderungsbetrag (Word-Dokument am Ende dieser Seite).
Wir raten Ihnen, etwaige Rückzahlungsansprüche von zu viel abgezogenen Beträgen auf Basis von 4,11 Cent/kWh netto zu errechnen und den Betrag noch im Dezember 2011 bei der EWE geltend zu machen, bei späterer Geltendmachung könnte sich die EWE auf die Einrede der Verjährung berufen. Die EWE bietet für die Geltendmachung ein entsprechendes Formular auf ihrer webside an.
Ein allgemeines Muster für ein schriftliches Anspruchsschreiben fügen wir am Ende dieser Seite an.
Rechtsanwaltskosten werden von der EWE nicht mehr erstattet, wenn Sie den Anspruch nicht selbst geltend machen wollen.
Muster eines Anspruchsschreibens an die [...].doc
Microsoft Word Dokument [24.0 KB]
EWE Berechnungstabelle Rückforderung.doc
Microsoft Word Dokument [21.5 KB]