Beratung & Sicherheit

Das Notariat

Das Notariat in Oldenburg - Notar Wolfgang Seppel

Das Notariat

Der Gesetzgeber hat für bestimmte gewichtige Verträge eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Beteiligten vor Abschluss eines Vertrages umfangreich beraten werden und sich über die Tragweite ihrer Entscheidungen rechtzeitig und vollständig im Klaren sind.

 

Zum Beispiel ist das Aufsuchen des Notars erforderlich beim Kauf oder der sonstigen Übertragung eines Grundstückes, bei der Bestellung einer Grundschuld, beim Abschluss von Ehe- und Erbverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt).

 

Aber auch dort, wo kein Zwang besteht, ist es oftmals geboten und sinnvoll, einen Notar aufzusuchen, z. B. zur Errichtung eines Testamentes. Der Notar berät dahingehend, dass der wirkliche Wille des Testierenden zur Geltung kommt und ein eventueller späterer Streit unter den Erben über die Auslegung des Testamentes vermieden wird. Außerdem wird den Erben u. U. die (kostenpflichtige) Beantragung eines Erbscheines erspart.

 

Seit dem 01.08.2022 können Sie bei uns (wie bei allen deutschen Notaren) Gesellschaftsgründungen und Anmeldungen zum Handelsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschaftsregister auch online per Videokonferenz durchführen. Ab dem 01.08.2023 sind z. B. auch GmbH-Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Vereinsregisteranmeldungen online möglich. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt auf oder eröffnen Sie ein Verfahren über https://online-verfahren.notar.de/.

Notar Wolfgang Seppel

In unserer Kanzlei steht Ihnen nach dem altersbedingten Ausscheiden von Notar a. D. Alfred Seppel zum 31.03.2017 der Notar Wolfgang Seppel zur Verfügung. Herr Notar Wolfgang Seppel beschäftigt sich vor allem mit Immobilienverträgen, Testamenten und Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten von der Gründung eines Vereines oder Personen- oder Kapitalgesellschaften über die Anmeldung von Veränderungen zum Vereins-, Handels- oder anderen Registern bis hin zur Auflösung solcher Gesellschaften. Aber auch für alle anderen notariellen Tätigkeiten stehen wir gerne zur Verfügung.

Notar-Formulare

Ab sofort bieten wir Ihnen bereits vorab den Zugang zu allen notwendigen Formularen. Im Zuge eines Termins können Sie nach Absprache eines oder mehrere dieser Formulare vorab ausgefüllt zum Termin mitbringen oder uns über andere Kommunikationskanäle zukommen lassen. Melden Sie sich gerne bei Rückfragen.



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