Mietrecht / Wohneigentumsrecht
Wir beraten und unterstützen Sie vollumfänglich zum Schwerpunkt Mietrecht / Wohneigentumsrecht . Informieren Sie sich hier im Detail und kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Informations- und Beratungsgespräch.

Im Detail
Das Mietrecht umfasst das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es wird unterschieden zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Mietverhältnissen. Probleme im Mietverhältnis sind nicht selten und aufgrund des permanenten Wandels in der Rechtsprechung immer komplexer geworden. Wir beraten Sie sowohl als Vermieter wie auch als Mieter. Gerne helfen wir Ihnen, zum Beispiel bei der Erstellung eines Mietvertrages, bei einer Kündigung, bei einer unangemessenen Mieterhöhung oder bei einer Räumungsklage weiter.
Das Wohneigentumsrecht umfasst sowohl das Verhältnis innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft wie auch das Verhältnis zu Dritten, wie zum Beispiel dem Verwalter.
Häufig kommt es innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft zu Unstimmigkeiten. Für viele Eigentümer ist unklar, welche Rechte innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft bestehen, welche Veränderungen einer Zustimmung bedürfen, wie sich Lasten- und Kostentragung bestimmen oder ob ein Beschluss der Eigentümerversammlung gültig ist. All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne und beraten Sie auch im Hinblick auf das weitere Vorgehen. Wir beraten Sie auch gerne vor dem Kauf von Wohneigentum umfassend über die dadurch entstehenden Rechte und Pflichten.
Sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Wohneigentümern und dem Verwalter kommen, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.
Ihre Ansprechpartner
Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns
Sie wollen mit uns Kontakt aufnehmen? Dann vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder via Kontaktformular ganz einfach einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie!